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I. Abschluss des Reisevertrages und Vertragsinhalt
1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, (fern-)mündlich
per Fax oder per e-mail / online erfolgen kann, bietet der
Kunde GSS den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
An diesen Auftrag ist der Kunde bis zur Annahme durch GSS,
jedoch längstens 10 Werktage ab Anmeldung gebunden.
2. Die Annahme durch GSS erfolgt mit der schriftlichen Bestätigung/Rechnung,
die schriftlich, (fern-) mündlich per Fax oder per e-mail
erfolgen kann.
3. Der Anmelder haftet neben dem Teilnehmer gesamtschuldnerisch
für die Erfüllung der Verpflichtung der angemeldeten
Personen.
4. Die vertragliche Pflicht von GSS ist die ordnungsgemäße
Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung oder der
gebuchten touristischen Leistung. Kein Bestandteil der Pflicht
von GSS ist die Erbringung der gebuchten Leistung.
II. Haftung von GSS als Vermittler
1. Die Angaben über vermittelte Leistungen beruhen ausschließlich
auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger.
Sie stellen keine eigene Zusicherung von GSS gegenüber
dem Reiseteilnehmer dar.
2. Bei den vermittelten Leistungen haftet GSS nicht für
die Leistungserbringung durch die Leistungsträger, sondern
lediglich für die ordnungsgemäße Weitergabe
der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.
III. Haftungsbeschränkung
1. Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger
obliegen, ist nicht Gegenstand des mit GSS bestehenden Vertragsverhältnisses.
Für diese haftet allein der jeweilige Veranstalter bzw.
Leistungsträger; eine Haftung von GSS für die von
den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen
besteht daher nicht.
2. GSS haftet dem Teilnehmer gegenüber jedoch für
eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten
eines ordentlichen Kaufmannes. Für entstandene Schäden
im Zusammenhang mit der von GSS geleisteten Vermittlungstätigkeit
haftet GSS im Falle einfacher Fahrlässigkeit - gleich
aus welchem Rechtsgrund - gegenüber allen Teilnehmern/Reisenden
auf Schadensersatz, jedoch betragsmäßig auf die
Höhe des Preises der vermittelten Leistung begrenzt.
3. Eine darüber hinausgehende Haftung kommt nur in Betracht,
wenn
a) ein Schaden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Verletzung einer Vertragspflicht durch GSS entstanden ist,
b) GSS vor oder bei Vertragsabschluß eine bestimmte
Eigenschaft der vertraglichen Leistung zugesichert hat und
diese Eigenschaften nach Erbringung der vertraglichen Leistungen
nicht vorhanden ist oder
c) der Schaden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige
Verletzung einer Hauptvertragspflicht verursacht wurde, d.h.
einer für den Teilnehmer/Reisenden so bedeutenden Vertragspflicht,
dass er den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, ohne auf
die Erfüllung dieser Vertragspflicht vertrauen zu können.
IV. Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen GSS
an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen.
Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag
und im Zusammenhang damit sowie aus unerlaubter Handlung.
Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche
des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.
V. Zahlung und Unterlagenversand
1. Bei allen von GSS vermittelten Reiseleistungen muss die
Zahlung vor Reiseantritt bei Aushändigung oder vor Versand
der Reiseunterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung der
gebuchten Leistungen, kann die Erbringung der Reiseleistung
verweigert werden.
2. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich
ist und wann diese fällig wird, wird auf der Buchungsbestätigung
jeweils gesondert angegeben.
3. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren
werden nach Buchungsbestätigung durch GSS sofort fällig.
4. Bei Spezialflügen muss der Flugschein - sofern nichts
anderes angegeben - innerhalb von 72 Stunden nach Buchung
ausgestellt uns bezahlt werden.
5. Sofern kein ETIX (elektronisches, papierloses Ticket) gewünscht,
oder die Ausstellung eines ETIX nicht möglich ist, werden
die Reiseunterlagen per Post zugesandt.
6. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen
am Flughafen hinterlegt. Genaueres erfahren Sie nach Buchung
durch das Call Center.
7. Kosten für die Versendung von Unterlagen mit Express
Botendiensten sowie eventuelle Hinterlegungsgebühren
trägt der Kunde.
8. Der Unterlagenversand/Hinterlegung erfolgt nach Zahlungseingang
auf unserem Konto.
9. Mit Übergabe der Reiseunterlagen an die Post gelten
die Unterlagen für GSS als zugestellt. GSS übernimmt
keine Haftung für die Zustellung.
VI. Vermittlungsentgelt / Buchungsgebühr
Zur Deckung unserer vom Umsatz unabhängigen Kosten verlangt
GSS eine Buchungsgebühr, die auch im Falle eines Rücktritts
zu entrichten ist. Im Preis der vermittelten Leistungen ist
das darüber hinausgehende Vermittlungsentgelt, welches
GSS für die Buchungen erhält, beinhaltet.
VII. Umbuchung/Stornierung
1.Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten, wobei aber Stornogebühren bis zu 100%
des Reisepreises anfallen können (je nach Reiseveranstalter).
2. Storno und Umbuchungen können nur über GSS erfolgen.
Eine Umbuchung oder Stornierung kann nur schriftlich entgegen
genommen werden.
3. Der für GSS maßgebliche Zeitpunkt der Stornierung/Umbuchung
ist der schriftliche Eingang bei GSS innerhalb der Geschäftszeiten.
4. Eine Umbuchung erfolgt durch den Rücktritt und einen
Neuabschluss des Reisevertrages
5. Im Falle eines Rücktritts/ einer Umbuchung beansprucht
GSS den Ersatz entstandener Aufwendungen und des entgangenen
Vermittlungsentgelts.
6. Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene
Teilstrecken ist ausgeschlossen.
7. Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen nichts anderes
aufgeführt ist, beträgt unser Anspruch auf Stornogebühren:
bis 21 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
20 - 8 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
ab 7 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
Pauschalreisen/ LastMinute-Reisen
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen
Reiseveranstalters, welche Sie vor einer Buchung angezeigt
bekommen und bestätigen müssen.
Hotel/Mietwagen/Ferienwohnungen/Ferienhäuser/Eventtickets/Eintrittskarten
Es gelten besondere Bedingungen der entsprechenden Veranstalter.
Bitte lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des jeweiligen Anbieters durch.
Linienflüge/offizielle Tarife
Es gelten die Regeln der jeweiligen Airline. Im allgemeinen
gilt, dass bei den billigsten Preisklassen eine Umbuchung
oder Stornierung kostenpflichtig oder gar nicht möglich
ist. Stornogebühren werden gemäß IATA Richtlinie
erhoben.
Spezialflüge/Sondertarife
Nach Flugscheinausstellung 150,- EUR pro Person, wenn nichts
anderes aufgeführt ist.
VIII. Charter- und Spezialflüge
Von GSS vermittelte Charter- und Spezialflüge unterliegen
folgenden Bedingungen:
1. Es dürfen nur die in den Flugdokumenten ausgewiesenen
Fluggesellschaften in Anspruch genommen werden. Änderungen/Umbuchungen
dürfen vor Abflug ausschließlich über GSS,
nach Abflug bei der entsprechenden Airline vor Ort unter Rücksprache
mit GSS vorgenommen werden.
2. Alle Weiter- und Rückflüge müssen spätestens
72 Std. vor Abflug bei der entsprechenden Fluggesellschaft
rückbestätigt werden. Geschieht dies nicht, verliert
der Passagier den Anspruch auf Beförderung.
3. Eine Rückerstattung für nicht vollständig
in Anspruch genommene Leistungen ist nicht möglich.
4. Grundsätzlich gelten die Rücktrittsbedingungen
des Veranstalters bzw. der Fluggesellschaft. Die Stornogebühren
gelten pro Person bzw. pro Flugschein. Die Rücktrittsgebühren,
bzw. Bestimmungen entnehmen Sie bitte der Bestätigung/Rechnung.
Bitte beachten Sie, dass bei bestimmten Tarifen bis zu 100%
Rücktrittsgebühr anfallen kann.
5. Vor Flugscheinausstellung können der Flugpreis, die
Flughafengebühren und die Bedingungen des jeweiligen
Sondertarif-Tickets nicht garantiert werden. Bei einer evtl.
Preisänderung wird der Vertragspartner schriftlich per
Online-Dienst, Fax oder per Post benachrichtigt. Bei einer
Reisepreiserhöhung von mehr als 5%, ist der Vertragspartner
berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag
zurückzutreten. Der Rücktritt muss dann unverzüglich
schriftlich erfolgen.
IX. Auskünfte über Pass-, Visa-,
Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
1.Jeder Teilnehmer/Reisende ist grundsätzlich selbst
dafür verantwortlich, dass für seine Person die
zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen
erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen
- insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen,
Gesundheitsvorschriften, Pass-, und Visabestimmungen - beachtet
werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher
Reisedokumente.
2. Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen
wir Ihnen zu diesen Fragen auf Anfrage gewissenhaft Auskunft,
können dafür jedoch keine Haftung übernehmen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen
jederzeit durch die Behörden geändert werden können.
Dem Teilnehmer/Reisenden wird daher nahegelegt, selbst bei
den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen
einzuholen.
3. Dem Teilnehmer wird geraten, sich rechtzeitig über
empfohlene Infektions- und Impfschutz- sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen
auch hinsichtlich des bei längeren Flügen bestehenden
Thromboserisikos zu informieren und ggf. ärztlichen Rat
einzuholen. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter,
reisemedizinisch erfahrene Ärzte, Tropenmediziner, reisemedizinische
Informationsdienste und die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung.
4. Ergeben sich für den Teilnehmer wegen der genannten
Vorschriften oder Empfehlungen Schwierigkeiten, die seine
Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen,
so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt berechtigt.
X. Versicherungen
Wir empfehlen, vor allem bei Spezial- und Charterflügen
den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung.
Diese Versicherung kann nur bis spätestens 14 Tage nach
Bestätigung abgeschlossen werden. Des weiteren empfehlen
wir auch den Abschluss eines Reiseschutz Paketes.
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